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- Arbeitnehmer, sofern im Tarifvertrag vorgesehen

- GmbH-Geschäftsführer, sofern im Tarifvertrag vorgesehen

- Beschäftigte in der Gleitzone (eventuell nur anteilige VL lt. Tarifvertrag) und sofern im Tarifvertrag vorgesehen

- Azubis, sofern im Tarifvertrag vorgesehen

- Arbeitnehmer, die unter 6 Wochen krank sind, sofern im Tarifvertrag vorgesehen

- Im Ausland beschäftigte Grenzgänger, sofern für deutschen Arbeitgeber tätig und von Deutschland aus entsendet, sofern im Tarifvertrag vorgesehen

 

- Selbständige

- Freie Mitarbeiter

- Handelsvertreter nach § 84 HGB

- Rentner

- Arbeitslose

- Arbeitnehmer, die über 6 Wochen krank sind und von der Krankenkasse oder BG bezahlt werden

- Im Ausland beschäftigte Grenzgänger, sofern nicht von Deutschland aus entsendet

 

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