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VL-Bausparen mit bis zu 4% Zinsen, Ohne Verlustrisiko

 

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Arbeitnehmersparzulage

Was wird gefördert? Sie bekommen die Förderung auf Gelder, die von Ihrem Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag überwiesen werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber einen Anteil zahlt oder nicht.

Wer bekommt die Förderung? Nur Arbeitnehmer.

Wie hoch ist die Förderung? Pro Arbeitnehmer erhalten Sie 9% Zulage auf die in dem jeweiligen Jahr eingezahlten Sparbeiträge. Maximal auf 470,-€ jährlich pro Arbeitnehmer.

Bis zu welcher Grenze? Ledige dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von 17.900,-€ nicht überschreiten, für verheiratete liegt die Grenze bei 35.800,-€ zu versteuerndem Einkommen als Ehepaar.

Sperrfrist: Die Sperrfrist beträgt 7 Jahre. Bei Zuteilung des Bauspardarlehens für wohnwirtschaftliche Zwecke gibt es keine Frist.

Wohnungsbauprämie

Was wird gefördert? Alle Sparleistungen, die auf den Bausparvertrag eingezahlt werden, und nicht bereits durch Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.(Also auch Zahlungen vom Arbeitgeber, wenn Sie für die Arbeitnehmersparzulage zu viel verdienen)

Wer bekommt die Förderung? Jeder in Deutschland uneingeschränkt Steuerpflichtige, sofern er im Jahr der Einzahlung mindestens 16 Jahre alt war. Also auch Schüler, Studenten, Selbständige, Rentner, nicht berufstätige etc.

Wie hoch ist die Förderung? Die Wohnungsbauprämie, auch Bausparprämie genannt, beträgt 8,8%, auf maximal 512,-€ jährlich bei Ledigen, maximal 1024,-€ jährlich bei Ehepaaren.

Bis zu welcher Grenze? Ledige bekommen die Förderung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 25.600,-€, Ehepaare bis zu 51.200,-€ zu versteuerndem Einkommen.

Sperrfrist: Wer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, kann das Guthaben und die Förderung nach 7 Jahren Sperrfrist frei verwenden. Für vor dem 1.1.2009 abgeschlossene Verträge gilt das selbe. Alle anderen bekommen die Förderung nur, wenn Sie (Es reichen oft Kostenvoranschläge) nachweisen, das zumindest das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich verwendet wurde.

Zur Klarstellung: Mit Ihrem Bausparguthaben können Sie machen was Sie wollen. Es ist schließlich Ihr Geld. Wenn Sie die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht nachweisen, entgeht Ihnen jedoch die Wohnungsbauprämie. Der Nachweis wird über den Bausparkassenvertreter oder die Bausparkasse erbracht.

Bausparen mit 4% Zinsen
Gerade beim Bausparen mit VL-Leistungen gibt es große Unterschiede in der Verzinsung. Während einige Kassen gerade mal 1% zahlen, gibt es auf der anderen Seite Anbieter mit bis zu 4% Zinsen, wenn Sie auf ein zugeteiltes Bauspardarlehen verzichten. Näheres finden Sie unter
www.bauspardirekt.de

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