|
VL-Anlage in Fonds
Arbeitnehmersparzulage
Was wird gefördert? Sie bekommen die Förderung auf Gelder, die von Ihrem Arbeitgeber auf einen für Vermögenswirksame Leistungen zugelassenen Fonds überwiesen werden. Dabei ist es unerheblich, ob
der Arbeitgeber einen Anteil zahlt oder nicht.
Wer bekommt die Förderung? Nur Arbeitnehmer.
Wie hoch ist die Förderung? Pro Arbeitnehmer erhalten Sie 20% Zulage auf die in dem jeweiligen Jahr eingezahlten Sparbeiträge. Maximal auf 400,-€ jährlich pro Arbeitnehmer.
Bis zu welcher Grenze? Ledige dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000,-€ nicht überschreiten, für verheiratete liegt die Grenze bei 40.000,-€ zu versteuerndem Einkommen als
Ehepaar.
Sperrfrist: Die Sperrfrist beträgt 7 Jahre. Bei Nichteinhaltung verfällt die Arbeitnehmersparzulage.
|